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Letzte Aktualisierung: Pressemitteilung vom 05.02.2012: Klaus Helfmeier verstorben
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Dienstag, 14. Februar, 18.00 Uhr: Neuaufstellung der Sozialdemokratie II - Konstituierung des neuen SPD-Ortsvereins Lippstadt


Nach den in den Mitgliederversammlungen der gegenwärtig noch eigenständigen SPD-Ortsvereine im Stadtteil Cappel und in der Kernstadt am Dienstag, 31. Januar, zu treffenden Beschlüsse soll am Dienstag, 14. Februar 2012, 18.00 Uhr, in der Gaststätte „Bei Köneke’s“, Barbarossastraße 42 a, Lippstadt, die konstituierende Mitgliederversammlung des künftigen neuen Lippstädter SPD-Ortsverein stattfinden.


Einladung und Tagesordnung

Die Einladung für diese erste Mitgliederversammlung des am Dienstag, 14. Februar, zu gründenden neuen SPD-Ortsvereins Lippstadt wird durch den SPD-Unterbezirk Soest an alle Mitglieder aus den jetzigen SPD-Ortsvereinen im Stadtteil Cappel und in der Kernstadt vorgenommen. Die vorläufige Tagesordnung dieser konstituierenden Mitgliederversammlung soll folgende Punkte umfassen: 1) Eröffnung der Versammlung, 2) Vorstellung des Entwurf einer Satzung für den (künftigen) SPD-Ortsverein Lippstadt, 3) Beschlussfassung über die Satzung für den (künftigen) SPD-Ortsverein Lippstadt, 4) Wahlen des Vorstandes und der Revisoren des (künftigen) SPD-Ortsvereins Lippstadt, 5) Verschiedenes und 6) Schlusswort der/des Vorsitzenden des (künftigen) SPD-Ortsvereins Lippstadt.

Satzungsentwurf

Der in dieser Mitgliederversammlung zur Verabschiedung anstehende Entwurf einer Ortsvereinssatzung wird nachstehend veröffentlicht.


§ 1
Name und Tätigkeitsgebiet
1. Der Ortsverein Lippstadt der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands umfasst die Bereiche der Kernstadt und des Stadtteils Cappel, wie sie in der Hauptsatzung der Stadt Lippstadt in der Fassung vom 11. Juli 1997 beschrieben sind.

2. Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Lippstadt. Sein Sitz ist Lippstadt.


§ 2
Zweck
Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinen Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.


§ 3
Mitgliedschaft
1. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Ortsvereins, in dessen Gebiet der Antragsteller/die Antragstellerin wohnt.

2. Der Vorstand muss über den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats entscheiden. Lehnt der Ortsvereinsvorstand den Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags.

3. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber oder die Bewerberin binnen eines Monats beim Unterbezirksvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Bezirksvorstandes ist endgültig.

4. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig.

5. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über seinen Ortsvereinsvorstand. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Unterbezirksvorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zulässig.

6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.

7. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht und die Pflicht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Ziele der Sozialdemokratischen Partei zu unterstützen.

8. Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Finanzordnung der Partei in der jeweils gültigen Fassung.

9. Wer die Grundwerte der SPD anerkennt, kann ohne Mitglied der SPD zu werden, den Status eines Gastmitgliedes erhalten. Die Aufnahme sowie die Rechte und Pflichten des Gastmitgliedes richten sich nach § 10 a des Organisationsstatuts und der vom Parteivorstand hierzu erlassenen Richtlinie.


§ 4
Organe des Ortsvereins
Die Organe des Ortsvereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand


§ 5
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten zu den Parteitagen des Stadtverbandes Lippstadt und Unterbezirks Soest der SPD, Wahlkonferenzen des Stadtverbandes Lippstadt und Unterbezirks Soest der SPD sowie die Verabschiedung von Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.

2. Die Mitgliederversammlung soll regelmäßig und mindestens einmal Im Jahr stattfinden.

3. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt, einberufen. Zuständig ist der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung.

4. Die Mitgliederversammlung wird von dem oder der Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

5. Der Vorstand und die Revisoren werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) für höchstens zwei Jahre gewählt.

6. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung der Teilnehmer/innen und wählt eine Versammlungsleitung. Während einer Wahlzeit von Funktionsträgern notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer Mitgliederversammlung statt.

7. Die Delegierten für den Stadtparteitag und den Unterbezirksparteitag werden von einer Mitgliederversammlung für höchstens zwei Jahre gewählt.

8. Die Delegierten für die Konferenzen für die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten der SPD für die Wahlen des Stadtrates, des Kreistages, des Landtages und des Bundestages werden von einer Mitgliederversammlung gewählt.

9. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sind geheim. Dies gilt auch für die Wahlen oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen.

10. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.

11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.

12. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen.


§ 6
Vorstand
1. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.

2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
- der/dem Vorsitzenden
- den zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- dem für das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglied (erste Kassiererin/erster Kassierer)
- der/dem Mitgliederbeauftragten (zweite Kassiererin/zweiter Kassierer)
- dem/der ersten Schriftführer/in
- dem/zweiten Schriftführer/in
- dem/der ersten Bildungsbeauftragten
- der/der zweiten Bildungsbeauftragten
- dem/der Beauftragten für die Parteigeschichte
- dem/der Seniorenbeauftragten

3. Als notwendiges Organ bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.

4. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung und einen Aufgabenverteilungsplan geben.


§ 7
Wahlen
1. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen.


In der unter § 6 Absatz 2 dargestellten Reihenfolge werden die Vorstandsmitglieder nacheinander gewählt.

2. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei zur Mindestabsicherung von Frauen und Männern in Funktionen und Mandaten strikt zu beachten.

3. Persönliche Anforderungen für Kandidaturen, soweit sie sich aus den Statuten und Verhaltensregeln in der jeweiligen gültigen Fassung ergeben, sind zu beachten.


§ 8
Revision
1. Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes drei Revisoren/Revisorinnen gewählt, wobei die Wiederwahl von höchstens zwei Mitgliedern möglich ist. Sie dürfen weder Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes noch hauptamtlich tätige Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Partei sein.

2. Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.

3. Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 9
Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen ist.


§ 10
Arbeitsgemeinschaften und Datenschutz
1. Die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD sowie die Datenschutzrichtlinien gelten in der jeweils gültigen Fassung.

2. Mitgliederentscheide richten sich nach § 13 Organisationsstatut und den dazu ergangenen Verfahrensvorschriften.


§ 11
Schlussbestimmung
Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung und Finanzordnung des SPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Satzung des Unterbezirks Soest in der jeweils gültigen Fassung.


§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Dienstag, 14. Februar 2012, in Kraft.

Die aktuelle Pressemitteilung
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Klaus Helfmeier verstorben [05.02.2012]

Er war nach Jakob Koenen der bislang einzige Sozialdemokrat als Bürgermeister und zugleich der letzte Träger der Bürgermeisterkette in Lippstadt, der diese Aufgabe noch im Ehrenamt wahrgenommen hat. Am Mittwoch, 1. Februar, ist Klaus Helfmeier im Alter von 70 Jahren nach längerer Krankheit verstorben. Die Eucharistiefeier ist am Montag, 6. Februar, um 13.30 Uhr in der katholischen Cappeler Pfarrkirche und anschließend die Beerdigung auf dem Cappeler Friedhof. weiter

Rote Lippe Rose intern

1/2012 vom 13.01.2012: Neuaufstellung der Sozialdemokratie

Verschiedentlich hat Rote Lippe Rose intern in den letzten Monaten über das Vorhaben berichtet, im Jahr 2012 die beiden SPD-Ortsvereine in der Kernstadt und im Stadtteil Cappel zum neuen Lippstädter SPD-Ortsverein zu verschmelzen. Dafür sind nach dem Parteistatut der SPD für die bisher eigenständigen SPD-Ortsvereine in Cappel und in der Kernstadt zwei eigene Mitgliederversammlungen erforderlich, in denen jeweils der Beschluss für das Zusammengehen dieser örtlichen Gliederungen zu fassen ist. Diese Treffen für die SPD-Ortsvereine in Cappel und in der Kernstadt finden am Dienstag, 31. Januar, 18.00 Uhr, in der Gaststätte „Bei Köneke`s“, Barbarossastraße 42 a, Lippstadt, statt. Die konstituierende und somit erste Mitgliederversammlung des künftigen SPD-Ortsvereins Lippstadt soll am Dienstag, 14. Februar, 18.00 Uhr, ebenfalls in der Gaststätte „Bei Köneke`s“ ausgerichtet werden. weiter

Parteigeschichte
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Werner Roß verstorben [09.11.2011]

Über 31 Jahre gehörte er dem Lippstädter Stadtrat an und 28 Jahre diente er der Sozialdemokratie als ihr hauptamtlicher Geschäftsführer. Dies sind nur zwei Abschnitte im Leben des Ehrenringträgers und früheren Vorsitzenden des Planungs- und Gestaltungsausschusses der Stadt Lippstadt, Werner Roß, der jetzt im Alter von 84 Jahren nach längerer Krankheit verstorben ist.

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