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Termine der Kernstadt-SPD

Dienstag, 14. Februar, 18.00 Uhr: Neuaufstellung der Sozialdemokratie II

Konstituierung des neuen SPD-Ortsvereins Lippstadt


Nach den in den Mitgliederversammlungen der gegenwärtig noch eigenständigen SPD-Ortsvereine im Stadtteil Cappel und in der Kernstadt am Dienstag, 31. Januar, zu treffenden Beschlüsse soll am Dienstag, 14. Februar 2012, 18.00 Uhr, in der Gaststätte „Bei Köneke’s“, Barbarossastraße 42 a, Lippstadt, die konstituierende Mitgliederversammlung des künftigen neuen Lippstädter SPD-Ortsverein stattfinden.

Rückblick in den Januar 2004: Damals trafen sich Gabriele Oelze-Krähling (Cappel), Marlies Stotz, Udo Strathaus und Hans Zaremba (alle aus der Kernstadt), um sich zur Radwegesituation in Cappel einen Eindruck zu verschaffen. Acht Jahre später – im Februar 2012 – wollen die Sozialdemokraten aus dem Stadtteil Cappel und der Kernstadt ihre beiden Ortsvereine zusammenführen.


Einladung und Tagesordnung

Die Einladung für diese erste Mitgliederversammlung des am Dienstag, 14. Februar, zu gründenden neuen SPD-Ortsvereins Lippstadt wird durch den SPD-Unterbezirk Soest an alle Mitglieder aus den jetzigen SPD-Ortsvereinen im Stadtteil Cappel und in der Kernstadt vorgenommen. Die vorläufige Tagesordnung dieser konstituierenden Mitgliederversammlung soll folgende Punkte umfassen: 1) Eröffnung der Versammlung, 2) Vorstellung des Entwurf einer Satzung für den (künftigen) SPD-Ortsverein Lippstadt, 3) Beschlussfassung über die Satzung für den (künftigen) SPD-Ortsverein Lippstadt, 4) Wahlen des Vorstandes und der Revisoren des (künftigen) SPD-Ortsvereins Lippstadt, 5) Verschiedenes und 6) Schlusswort der/des Vorsitzenden des (künftigen) SPD-Ortsvereins Lippstadt.

Satzungsentwurf

Der in dieser Mitgliederversammlung zur Verabschiedung anstehende Entwurf einer Ortsvereinssatzung wird nachstehend veröffentlicht.


§ 1
Name und Tätigkeitsgebiet
1. Der Ortsverein Lippstadt der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands umfasst die Bereiche der Kernstadt und des Stadtteils Cappel, wie sie in der Hauptsatzung der Stadt Lippstadt in der Fassung vom 11. Juli 1997 beschrieben sind.

2. Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Lippstadt. Sein Sitz ist Lippstadt.


§ 2
Zweck
Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinen Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.


§ 3
Mitgliedschaft
1. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Ortsvereins, in dessen Gebiet der Antragsteller/die Antragstellerin wohnt.

2. Der Vorstand muss über den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats entscheiden. Lehnt der Ortsvereinsvorstand den Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags.

3. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber oder die Bewerberin binnen eines Monats beim Unterbezirksvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Bezirksvorstandes ist endgültig.

4. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig.

5. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über seinen Ortsvereinsvorstand. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Unterbezirksvorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zulässig.

6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.

7. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht und die Pflicht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Ziele der Sozialdemokratischen Partei zu unterstützen.

8. Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Finanzordnung der Partei in der jeweils gültigen Fassung.

9. Wer die Grundwerte der SPD anerkennt, kann ohne Mitglied der SPD zu werden, den Status eines Gastmitgliedes erhalten. Die Aufnahme sowie die Rechte und Pflichten des Gastmitgliedes richten sich nach § 10 a des Organisationsstatuts und der vom Parteivorstand hierzu erlassenen Richtlinie.


§ 4
Organe des Ortsvereins
Die Organe des Ortsvereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand


§ 5
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten zu den Parteitagen des Stadtverbandes Lippstadt und Unterbezirks Soest der SPD, Wahlkonferenzen des Stadtverbandes Lippstadt und Unterbezirks Soest der SPD sowie die Verabschiedung von Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.

2. Die Mitgliederversammlung soll regelmäßig und mindestens einmal Im Jahr stattfinden.

3. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt, einberufen. Zuständig ist der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung.

4. Die Mitgliederversammlung wird von dem oder der Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

5. Der Vorstand und die Revisoren werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) für höchstens zwei Jahre gewählt.

6. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung der Teilnehmer/innen und wählt eine Versammlungsleitung. Während einer Wahlzeit von Funktionsträgern notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer Mitgliederversammlung statt.

7. Die Delegierten für den Stadtparteitag und den Unterbezirksparteitag werden von einer Mitgliederversammlung für höchstens zwei Jahre gewählt.

8. Die Delegierten für die Konferenzen für die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten der SPD für die Wahlen des Stadtrates, des Kreistages, des Landtages und des Bundestages werden von einer Mitgliederversammlung gewählt.

9. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sind geheim. Dies gilt auch für die Wahlen oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen.

10. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.

11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.

12. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen.


§ 6
Vorstand
1. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.

2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
- der/dem Vorsitzenden
- den zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- dem für das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglied (erste Kassiererin/erster Kassierer)
- der/dem Mitgliederbeauftragten (zweite Kassiererin/zweiter Kassierer)
- dem/der ersten Schriftführer/in
- dem/zweiten Schriftführer/in
- dem/der ersten Bildungsbeauftragten
- der/der zweiten Bildungsbeauftragten
- dem/der Beauftragten für die Parteigeschichte
- dem/der Seniorenbeauftragten

3. Als notwendiges Organ bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.

4. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung und einen Aufgabenverteilungsplan geben.


§ 7
Wahlen
1. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen.


In der unter § 6 Absatz 2 dargestellten Reihenfolge werden die Vorstandsmitglieder nacheinander gewählt.

2. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei zur Mindestabsicherung von Frauen und Männern in Funktionen und Mandaten strikt zu beachten.

3. Persönliche Anforderungen für Kandidaturen, soweit sie sich aus den Statuten und Verhaltensregeln in der jeweiligen gültigen Fassung ergeben, sind zu beachten.


§ 8
Revision
1. Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes drei Revisoren/Revisorinnen gewählt, wobei die Wiederwahl von höchstens zwei Mitgliedern möglich ist. Sie dürfen weder Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes noch hauptamtlich tätige Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Partei sein.

2. Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.

3. Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 9
Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen ist.


§ 10
Arbeitsgemeinschaften und Datenschutz
1. Die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD sowie die Datenschutzrichtlinien gelten in der jeweils gültigen Fassung.

2. Mitgliederentscheide richten sich nach § 13 Organisationsstatut und den dazu ergangenen Verfahrensvorschriften.


§ 11
Schlussbestimmung
Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung und Finanzordnung des SPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Satzung des Unterbezirks Soest in der jeweils gültigen Fassung.


§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Dienstag, 14. Februar 2012, in Kraft.

Mittwoch, 22. Februar, 18.00 Uhr:: Politischer Aschermittwoch der SPD in Lippstadt

Landtagsmitglieder Marc Herter (Hamm) und Marlies Stotz (Lippstadt) kommen


Mit zwei Gästen aus der SPD-Landtagsfraktion wollen die Sozialdemokraten im künftigen SPD-Ortsverein für die Kernstadt und Cappel ihren diesjährigen Politischen Aschermittwoch gestalten. Es werden dazu aus Hamm der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Marc Herter, und aus Lippstadt die heimische Landtagsabgeorndete Marlies Stotz erwartet.

Gast beim Politischen Aschermittwoch 2012 der SPD in Lippstadt: Marc Herter, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion und Abgeordneter aus dem benachbarten Hamm, auf einem Foto, das am Freitag vor Pfingsten im Jahr 2008 in Lippstadt entstanden ist.

Fisch nach Karneval

Beide wollen sich in mehreren Interviewrunden den Fragen der Sozialdemokratinnen aus Lippstadt, Dr. Claudia Griebel und Andrea Müller, stellen. Zudem soll auch beim diesjährigen Politischen Aschermittwoch auf 'Jathe`s Kegelbahnen' der traditionelle Fisch nach Karneval serviert werden. Die Veranstaltung wird bereits um 18.00 Uhr durch das Lippstädter Ratsmitglied Hans Zaremba erölffnet werden.

© SPD-Ortsverein Lippstadt-Kernstadt - 2009

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